Ah ja, so so, hm-hm: Gegen Kinderlärm darf man also nicht klagen, ja?? Na toll. Kinderlärm ist hinzunehmen, ja?
Aber gegen barbarisches Misshandeln von Xylophonen, dagegen muss man doch vorgehen dürfen, oder?
Soweit also ein weiteres herziges Kapitel aus den Abenteuern von Minimaus (7) und Micromaus (4). Ursprünglich wollte ich diesen Blogeintrag einfach mit PUNKROCK betitulieren.