Meine Lieblingsflüche – und was sie wohl kosten mögen?

Lesen hier eigentlich Juristen mit? Ich fragte mich nämlich letztens, was wohl der Preis meiner bevorzugten FLÜCHE im Strassenverkehr sein mag.
„Arschloch“ oder der „Stinkefinger“, das hat ja alles einen bestimmten Preis. Ich glaube, Richter schlagen das irgendwo nach. Da muss man sicher manchmal abwägen, ob man noch genügend Kleingeld im Säckel hat, um einen unverschämten Verkehrsteilnehmer zu verwünschen und ihn mit allerhand Titeln zu betitulieren. (Der Fehler ist Absicht).

Also, was kosten wohl meine gängingen Flüche, wenn ich zum Beispiel mit dem Fahrrad unterwegs bin und ein unverschämter Raser fährt mich fast mit seinem Auto übern Haufen (so wie neulich, morgens):

Am liebsten rufe ich den Rowdies folgendes nach:

1) AMÖBE!!!!
2) Deine Eltern sind GESCHWISTER!!!
3) Du verfaulte Nachgeburt eines pestkranken AFFEN!!!

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